EU-Binnenmarktausschuss beschliesst pro Reparatur und gegen geplante Obsoleszenz

Der Binnenmarkt-Ausschuss des Parlaments hat eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des EU-Verbraucherschutzes und zur Verbesserung der Produktsicherheit und Nachhaltigkeit vorgeschlagen. Ein entsprechender Entschließung für einen nachhaltigen Binnenmarkt wurde am Montag mit 20 Stimmen (2 Gegenstimmen, 23 Enthaltungen) in Brüssel angenommen. Darin fordern die Mitglieder des Binnenmarktausschusses die Europäische Kommission auf, den Verbrauchern ein “Recht auf Reparatur” einzuräumen. Reparaturen sollen demnach attraktiver, systematischer und kosteneffizienter gestaltet werden. Darüber hinaus fordern sie von der Kommission, die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen nach ihrer Haltbarkeit zu prüfen (z.B. eine Verbrauchs-Anzeige und klare Informationen über die geschätzte Lebensdauer eines Produkts). Dies würde Märkte für Second-Hand Produkte unterstützen und nachhaltigere Produktionspraktiken fördern. Um den Elektroschrott zu reduzieren, bestehen die Abgeordneten erneut auf einheitliche Ladegeräte. Um geplanter Obsoleszenz entgegenzuwirken, sollte die Lebensdauer eines Produkts durch Hersteller nicht absichtlich verkürzt werden. Nach Ansicht der Europaabgeordneten müssen Korrekturupdates für bestimmte digitale Geräte während ihrer gesamten geschätzten Lebensdauer fortgesetzt werden und dürfen ihre Leistung nicht verringern.

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